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  © Dipl.-Ing. (FH) Angelika Esch 2013
 
 
  
AGB
  Geschäfts-und Zahlungsbedingungen - Pläne
  1. Allgemeines
  Diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Sie tritt 
  spätestens mit Beginn der Dienstleistung in Kraft.
  Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die hierzu im Widerspruch stehen, erkennt der 
  Auftragnehmer nicht an. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt.
  Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Leistungsinhalt
  Es ist Sache des Auftraggebers, die zur Erstellung der Pläne vorhandenen notwendigen 
  Daten und Parameter zu liefern. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Unterlagen, 
  insbesondere Grundrisse und Lagepläne der Baulichkeiten, dem Auftragnehmer 
  vorzulegen. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Erfassung der 
  erforderlichen Daten und Parameter den Auftragnehmer zu unterstützten.
  3. Preise, Zahlungsbedingungen
  Es gelten die Preise im schriftlichen Auftrag. Die Preise verstehen sich zuzüglich der 
  gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  Zahlungen gelten erst bei Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers als Erfüllung. Die 
  Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Aufrechnungen kann der Auftraggeber 
  nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen 
  vornehmen.
  Die Zahlungen sind wie folgt fällig:
  Soweit die Rechnungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum 
  bezahlt sind, ist der Auftraggeber in Verzug.
  4. Urheberrecht
  Das Urheberrecht für die erstellten Flucht- und Rettungspläne und 
  Feuerwehreinsatzpläne verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht 
  berechtigt, die Pläne für eigene oder fremde Zwecke zu vervielfältigen oder 
  vervielfältigen zu lassen.
  5. Gewährleistung
  Soweit der Auftragnehmer seine Pflichten aus dem Auftrag verletzt, haftet er nur für 
  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch für Mangelfolgeschäden. 
  Schadenersatzansprüche wegen Verzugs des Auftragnehmers sind außer bei mindestens 
  grob fahrlässigen Verschulden ebenfalls ausgeschlossen.
  Für die Regulierung dieser Ansprüche muss unverzüglich eine Schadensrechnung dem 
  Auftragnehmer übermittelt werden.
  6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
  Als Gerichtsstand gilt Bonn als vereinbart.
 
  
 
   
 
  
 
   
 
  
  
 