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Ingenieurbüro-Esch
© Dipl.-Ing. (FH) Angelika Esch 2013

AGB

Geschäfts-und Zahlungsbedingungen - Pläne

1. Allgemeines Diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Sie tritt spätestens mit Beginn der Dienstleistung in Kraft. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die hierzu im Widerspruch stehen, erkennt der Auftragnehmer nicht an. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 2. Leistungsinhalt Es ist Sache des Auftraggebers, die zur Erstellung der Pläne vorhandenen notwendigen Daten und Parameter zu liefern. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Grundrisse und Lagepläne der Baulichkeiten, dem Auftragnehmer vorzulegen. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Erfassung der erforderlichen Daten und Parameter den Auftragnehmer zu unterstützten. 3. Preise, Zahlungsbedingungen Es gelten die Preise im schriftlichen Auftrag. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen gelten erst bei Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers als Erfüllung. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Aufrechnungen kann der Auftraggeber nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen. Die Zahlungen sind wie folgt fällig: Soweit die Rechnungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt sind, ist der Auftraggeber in Verzug. 4. Urheberrecht Das Urheberrecht für die erstellten Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehreinsatzpläne verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Pläne für eigene oder fremde Zwecke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. 5. Gewährleistung Soweit der Auftragnehmer seine Pflichten aus dem Auftrag verletzt, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch für Mangelfolgeschäden. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs des Auftragnehmers sind außer bei mindestens grob fahrlässigen Verschulden ebenfalls ausgeschlossen. Für die Regulierung dieser Ansprüche muss unverzüglich eine Schadensrechnung dem Auftragnehmer übermittelt werden. 6. Erfüllungsort, Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt Bonn als vereinbart.
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