Ingenieurbüro-Esch
© Dipl.-Ing. (FH) Angelika Esch 2013
AGB
Geschäfts-und Zahlungsbedingungen - Pläne
1. Allgemeines
Diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Sie tritt
spätestens mit Beginn der Dienstleistung in Kraft.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die hierzu im Widerspruch stehen, erkennt der
Auftragnehmer nicht an. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt.
Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Leistungsinhalt
Es ist Sache des Auftraggebers, die zur Erstellung der Pläne vorhandenen notwendigen
Daten und Parameter zu liefern. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Unterlagen,
insbesondere Grundrisse und Lagepläne der Baulichkeiten, dem Auftragnehmer
vorzulegen. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Erfassung der
erforderlichen Daten und Parameter den Auftragnehmer zu unterstützten.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise im schriftlichen Auftrag. Die Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen gelten erst bei Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers als Erfüllung. Die
Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Aufrechnungen kann der Auftraggeber
nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
vornehmen.
Die Zahlungen sind wie folgt fällig:
Soweit die Rechnungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
bezahlt sind, ist der Auftraggeber in Verzug.
4. Urheberrecht
Das Urheberrecht für die erstellten Flucht- und Rettungspläne und
Feuerwehreinsatzpläne verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt, die Pläne für eigene oder fremde Zwecke zu vervielfältigen oder
vervielfältigen zu lassen.
5. Gewährleistung
Soweit der Auftragnehmer seine Pflichten aus dem Auftrag verletzt, haftet er nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch für Mangelfolgeschäden.
Schadenersatzansprüche wegen Verzugs des Auftragnehmers sind außer bei mindestens
grob fahrlässigen Verschulden ebenfalls ausgeschlossen.
Für die Regulierung dieser Ansprüche muss unverzüglich eine Schadensrechnung dem
Auftragnehmer übermittelt werden.
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Bonn als vereinbart.